Vorschlag für einheitliche Regeln zur Entdeckerliste
Wie dem Ranking einleitend vorangestellt ist, sind Entdeckerlisten ein wesentlich besserer Indikator zu den Kenntnissen und vor allem der Beobachtungsintensität der jeweiligen Person als die Position im Ranking. 300 Vogelarten in Österreich zu sehen ist mittlerweile durch die gute Vernetzung von Vogelbegeisterten und in der Regel rasche Weitermeldung von Seltenheiten wesentlich einfacher als noch vor etwa 15 Jahren und innerhalb weniger Jahre möglich – zwei Personen ist dies 2004 bzw. 2012 durch starke Bemühungen sogar innerhalb eines Kalenderjahres gelungen. Diese Zahl an Arten aber in Österreich selbst zu entdecken, stellt eine wesentlich größere Herausforderung dar. Im März 2012 wurde in den Club 300-News aufgrund diverser Nachfragen ein VORSCHLAG zum Führen einer Entdeckerliste formuliert, um hier eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Da ein derartiger Vergleich mittlerweile einen breiteren Personenkreis interessiert, soll dieser Vorschlag hier in verfeinerter Form nochmals präsentiert werden und wird zugleich bei den einleitenden Worten zum Ranking als Link verankert:
1. Zählbar sind nur Arten, die man als Erster bzw. allenfalls zeitgleich mit einem anderen Beobachter entdeckt und bestimmt. Hier wird allerdings von einem strengen Maßstab ausgegangen, da man schwerlich das Gefühl des Entdeckers hat, wenn man bei einer Beobachtung zwar daneben steht, allerdings nicht der Erste ist, der den Vogel gesehen bzw. bestimmt hat. Sobald man demnach durch einen anderen Beobachter darauf aufmerksam gemacht wird, wird die Beobachtung zusätzlich in Klammer mit "bei Entdeckung anwesend" angeführt.
2. Wenn man eine Art ohne Kenntnis seiner vorherigen Entdeckung beobachtet (man also das Überraschungsmoment des Entdeckens unmittelbar verspürt), ist diese Beobachtung ebenfalls zählbar.
3. In Fällen, in denen man bei der Beobachtung unmittelbar anwesend war, den Vogel zwar nicht als Erster gesehen, aber als Erster korrekt bestimmt hat, kann die Sichtung ebenfalls als Entdeckung gewertet werden.
4. In Fällen, in denen man im Zuge eines Twitches eines Vogels einen weiteren Vertreter derselben Art vor Ort entdeckt, kann die Beobachtung als Entdeckung gezählt werden.
5. Sehr seltene Brutvogelarten, deren Population auf isolierte, minimale Vorkommen beschränkt ist (derzeit Triel, Mornellregenpfeifer, Habichtskauz, Blauracke, Schwarzstirnwürger, Brachpieper, Ortolan, Zaunammer), sind bei vorheriger Kenntnis des Brutvorkommens im Brutgebiet nicht für die Entdeckerliste zählbar. Seltene oder schwer zu beobachtende Brutvogelarten (etwa Steinhuhn, Steinrötel) sind, wenn sie bei gezielter Suche an einem bekannten Brutplatz gesehen wurden, ebenfalls nicht für die Entdeckerliste zählbar.
6. Zählbar sind lediglich Arten, die persönlich wahrgenommen wurden (also zB nicht Nachweise, die mit Hilfe von Fotofallen, Tonaufnahmegeräten etc. erbracht wurden).