In den vergangenen Tagen gab es mehrere Thematiken in der österreichischen Ornithologenszene, die relevant für den Club 300 sind. Daher soll nun eine kurze Stellungnahme von Seiten des Club 300 für Klarheit sorgen und zugleich die auf der Homepage angeführten Informationen hinsichtlich der Meldungen (diese finden sich in einem Balken am oberen Rand der Meldungen) ein wenig in Erinnerung rufen.
Ein Thema war die Führung der derzeit am Kärntner Wörthersee aufhältigen Nonnengans in der Meldungsübersicht. Diesbezüglich findet sich eine Stellungnahme vom 18.02.2010 von Julian Geyer zum Foto vom 17.02.2010 von Johann Bartas, in der Julian Geyer den Vogel als Gefangenschaftsflüchtling einschätzt und seine Meinung auch argumentativ untermauert. Grundsätzlich nimmt der Club 300 bei der Aufnahme von Beobachtungen nur eine sehr grobe Selektion vor, da es sich bei den Meldungen nur um die schnelle Weitergabe von Beobachtungen handelt. Bei Meldungen, die eindeutig Gefangenschaftsflüchtlinge betreffen (zB die in Kärnten (Wörthersee) und Wien (Donau) aufhältigen Kappensäger), wird eine Übernahme in die Meldungsübersicht unterlassen. Handelt es sich aber um Meldungen wie jene der Nonnengans am Wörthersee oder am Murstau Obervogau/Stmk, bei denen Protokolle an die AfK (Avifaunistische Kommission Österreich) eingereicht werden, die zumindest Argumente enthalten, warum es sich um einen Wildvogel handeln könnte, so wird die Einschätzung der Einstufung dieser Vögel als Wildvögel oder Gefangenschaftsflüchtlinge diesem Gremium überlassen, da genau diese Dinge in den Aufgabenbereich der AfK fallen.
Ein weiterer Teil der angesprochenen groben Selektion betrifft den im bird.at-Forum kürzlich zitierten und diskutierten Krauskopfpelikan und dessen Beobachtungsmeldung vom 04.01.2010 vom Bernhardsthaler Teich in Niederösterreich. Hier war die Beobachtungslage bzw. die Information, die der Club 300 erhielt, zu dünn, um eine Aufnahme dieses potentiellen Erstnachweises für Österreich zu rechtfertigen. Es gab aber im Club 300-Forum einen entsprechenden Hinweis, so dass regelmäßige Benutzer dieser Seite, die kein BIRDERSMS empfangen (dort wurden ebenfalls entsprechende Informationen ausgeschickt), eine Information über die mögliche Sichtung bekamen. Das Beispiel des Krauskopfpelikans ist plakativ für jene Fälle, in denen sich aus den vorliegenden Informationen eine derart unsichere Situation ergibt, dass eine Aufnahme in die Meldungen nicht gerechtfertigt erscheint (zB auch, wenn der Beobachter selbst mitteilt, sich bei der Bestimmung sehr unsicher zu sein oder eine Aufnahme in die Meldungsübersicht ausdrücklich nicht wünscht).