Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der letzten AFK-Sitzung vom 04.12.2011 am 05.12.2011 wurden diese nun mit der Meldungsübersicht des Club 300 abgeglichen. Hauptsächlich betroffen sind Beobachtungen aus den Jahren 2010 & 2011, vereinzelt wurde nachgereichte Fälle aus früheren Jahren behandelt. Anerkannte Fälle bis einschließlich 31.12.2010 wurden als „Bestätigt“ gekennzeichnet, von der AFK als "nicht ausreichend dokumentiert" eingestufte Fälle wurden wie immer aus der Meldungsübersicht entfernt. Erfreulicherweise war der letzte Meldeaufruf recht erfolgreich und viele Seltenheitenbeobachtungen aus 2010 wurden nachgereicht und abschließend beurteilt. Dennoch sind weiterhin etwa 2 1/2 Meldungsübersichtseiten allein aus dem Jahr 2010 mangels Einreichung gelb unterlegt (= "Nicht bestätigt" - abrufbar unter Meldungen -> obere rechte Auswahlleiste "Bestätigt" auf "Nicht bestätigt" setzen, dann rechts auf "Suchen" klicken). An dieser Stelle ergeht daher nochmals die Aufforderung an die betroffenen Personen, die Sichtungen von Seltenheiten mittels Meldeformular an die AFK zu melden. Dies betrifft jedoch nicht nur die gelb unterlegten Fälle im Club 300, sondern auch die Beobachtungen meldepflichtiger Arten im Jahr 2011.
Da es nicht praktikabel wäre, alle Seltenheitenmeldungen aus 2011, die in der Sitzung vom 04.12.2011 nicht behandelt wurden, als "Nicht bestätigt" zu kennzeichnen, wird bis zum Ergebnis der nächsten Sitzung darauf verzichtet. Generell wird aber von Seiten des Club 300 wieder ersucht, dass möglichst alle Beobachter (Entdecker, Mitbeobachter, Twitcher) ihre Meldungen protokollpflichtiger Arten zeitnah einreichen.

„Nicht bestätigte“ Meldungen bis einschließlich 31.12.2010 sind zwar weiterhin in der Meldungsübersicht enthalten, nunmehr aber nicht mehr für das Ranking zählbar. Es handelt sich hier durchwegs um Fälle, die nicht durch Belege dokumentiert sind und es scheint unstimmig, diese Fälle weiterhin in einem Listenvergleich aufscheinen zu lassen. Eine Nachreichung der Fälle ist aber jedenfalls erwünscht und führt bei Anerkennung selbstverständlich wieder zur Zählbarkeit für die persönliche Österreichliste.