Club 300-Übertrag der jüngsten AFK-Ergebnisse, Meldeaufruf und Auswirkungen auf das Ranking
Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der letzten AFK-Sitzungen am 18.07.2011 wurden diese nun mit der Meldungsübersicht des Club 300 abgeglichen. Anerkannte Fälle wurden als „Bestätigt“ gekennzeichnet, von der AFK als "nicht ausreichend dokumentiert" eingestufte Fälle wurden wie immer aus der Meldungsübersicht entfernt. Hauptsächlich betroffen sind Beobachtungen aus dem Jahr 2010, vereinzelt wurde nachgereichte Fälle aus früheren Jahren behandelt. Erfreulicherweise sind mittlerweile viele Beobachter dazu übergegangen, ihre Meldungen von Seltenheiten zeitnah zu protokollieren und an die AFK zu senden. Dadurch konnte ein wesentlicher Teil der an den Club 300 gemeldeten Seltenheiten beurteilt werden. Die noch nicht entschiedenen Fälle sind ebenso wie die noch nicht protokollierten Meldungen gelb unterlegt. Bedauerlicherweise ergibt sich bei Einsicht dieser „nicht bestätigten“ Fälle (abrufbar unter Meldungen -> obere rechte Auswahlleiste "Bestätigt" auf "Nicht bestätigt" setzen, dann rechts auf "Suchen" klicken) eine sehr lange Liste an Meldungen, die bisher nicht (abschließend) beurteilt werden konnten. In der überwiegenden Zahl der Fälle war dies nicht möglich, da bisher keine Protokolle an die AFK eingereicht wurden. Angesichts der Tatsache, dass es zu diesen Fällen oftmals eindeutige Fotos in der Club 300-Galerie gibt und der Aufwand einer Protokolleinreichung recht überschaubar ist, sollte das Nachholen des bisher Verabsäumten keine große Herausforderung für die jeweiligen Beobachter sein. An dieser Stelle ergeht daher nochmals die Aufforderung an die betroffenen Personen, die Sichtungen von Seltenheiten mittels Meldeformular an die AFK zu melden. Dies betrifft jedoch nicht nur die gelb unterlegten Fälle im Club 300, sondern auch die Beobachtungen meldepflichtiger Arten im Jahr 2011. Auch von Seiten des Club 300 wird daher ersucht, dass möglichst alle Beobachter (Entdecker, Mitbeobachter, Twitcher) ihre Meldungen protokollpflichtiger Arten zeitnah einreichen.
„Nicht bestätigte“ Meldungen bis einschließlich 31.12.2009 sind zwar weiterhin in der Meldungsübersicht enthalten, nunmehr aber nicht mehr für das Ranking zählbar. Es handelt sich hier durchwegs um Fälle, die nicht durch Belege dokumentiert sind und es scheint unstimmig, diese Fälle weiterhin in einem Listenvergleich aufscheinen zu lassen. Eine Nachreichung der Fälle ist aber jedenfalls erwünscht und führt bei Anerkennung selbstverständlich wieder zur Zählbarkeit für die persönliche Österreichliste.